Fahrerschulung

Zu Ihrem Unternehmen gehören Mitarbeiter, die einen Stapler bedienen, aber noch keine Prüfung über Eignung und Befähigung abgelegt haben?

Dann nutzen Sie umgehend die Möglichkeit zu einer umfassenden Staplerfahrer-Schulung – bei uns oder in Ihren Räumen!

Sicherer und versierter Umgang mit Gabelstaplern, Kenntnisse über unfallverhütende Vorschriften im Staplerbetrieb und Wissen über moderne, effiziente Lagerführung – das und noch mehr sind die Inhalte unserer Fahrerschulung. Wir erfüllen dabei alle rechtlichen Vorgaben und übernehmen auch die vorgeschriebene jährliche Nachschulung bzw. theoretische Unterweisung für Ihre Staplerfahrer.
 
Teilnehmerkreis:
Der Schulungsteilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Sprache lesen, verstehen und sprechen können sowie die geistige und körperliche (Seh- und Hörfähigkeit) Eignung besitzen.
 
Teilnahmebedingungen:
Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In der Schulungsgebühr sind sämtliche Schulungsunterlagen, Fahrausweis sowie kalte Getränke enthalten. Die Schulungsdauer beträgt inkl. Pausen ca. 7-8 Stunden.


Rücktrittsmöglichkeit:
Ein Rücktritt ist bis 3 Tage vor Schulungsbeginn möglich (Schriftliche Rücktrittserklärung ist erforderlich). Bei späterem Rücktritt sowie bei Nichterscheinen ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
Wir behalten uns vor, die Schulung aus betrieblichen Gründen abzusagen. Der Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, an einer späteren, noch zu benennenden Schulung teilzunehmen.

Gebühren und Termine:
Die Schulungsgebühr beträgt ab Juni 2021  150,00 € pro Person, zuzüglich Mehrwertsteuer. (Schulungsgebühr für jährliche Nachschulung 84,50 € pro Person, zuzüglich Mehrwertsteuer.) Die Schulungstermine werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl festgelegt und finden i.d.R. freitags in unserem Hause statt. Bei Anmeldung bitte Vor- und Zuname sowie Geburtsort und Datum angeben.

Terminanfrage / Anmeldungen:
Fordern Sie unser Anmeldeformular an. Es besteht auch die Möglichkeit, die Fahrerschulung in Ihrem Unternehen durchzuführen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Ein Schulungsraum sollte ebenso Verfügung stehen wie die Möglichkeit, ein Lehrvideo zu zeigen.
 
Rechtliche Grundlagen:  
Nach § 7 der UVV 48 (VBG 36) darf der Unternehmer Staplerfahrer nur dann einsetzen, wenn diese ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben, und wenn er sie schriftlich, z.B. durch Fahrausweis, beauftragt hat.


Aktuelle Termine:
TERMINE 2025 - Anmeldung bitte per E-Mail (nicht über das Drop-Down Menü)
  • 17.01.25 - nur noch Restplätze
  • 07.02.25
  • 21.03.25
  • 11.04.25
  • 23.05.25
  • 13.06.25
  • 19.09.25
  • 10.10.25
  • 21.11.25
Wir bieten ebenfalls Schulungen für Hubarbeitsbühnen und auch Schubmaststapler an.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen! 


 
Online-Anmeldeformular