Zu Ihrem Unternehmen gehören Mitarbeiter, die einen Stapler bedienen, aber noch keine Prüfung über Eignung und Befähigung abgelegt haben?
Dann nutzen Sie umgehend die Möglichkeit zu einer umfassenden Staplerfahrer-Schulung – bei uns oder in Ihren Räumen!
Sicherer und versierter Umgang mit Gabelstaplern, Kenntnisse über unfallverhütende Vorschriften im Staplerbetrieb und Wissen über moderne, effiziente Lagerführung – das und noch mehr sind die Inhalte unserer Fahrerschulung. Wir erfüllen dabei alle rechtlichen Vorgaben und übernehmen auch die vorgeschriebene jährliche Nachschulung bzw. theoretische Unterweisung für Ihre Staplerfahrer.
Teilnehmerkreis:
Der Schulungsteilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Sprache lesen, verstehen und sprechen können sowie die geistige und körperliche (Seh- und Hörfähigkeit) Eignung besitzen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausbildung für Frontstapler handelt.
Teilnahmebedingungen:
Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. In der Schulungsgebühr sind sämtliche Schulungsunterlagen, Fahrausweis sowie kalte Getränke enthalten. Die Schulungsdauer beträgt inkl. Pausen ca. 7-8 Stunden.
Rücktrittsmöglichkeit:
Ein Rücktritt ist bis 3 Tage vor Schulungsbeginn möglich (Schriftliche Rücktrittserklärung ist erforderlich). Bei späterem Rücktritt sowie bei Nichterscheinen ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
Wir behalten uns vor, die Schulung aus betrieblichen Gründen abzusagen. Der Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, an einer späteren, noch zu benennenden Schulung teilzunehmen.
Gebühren und Termine:
Die Schulungsgebühr beträgt ab Juni 2021 150,00 € pro Person (Preisanpassung vorbehalten), zuzüglich Mehrwertsteuer. (Schulungsgebühr für jährliche Nachschulung 84,50 € pro Person, zuzüglich Mehrwertsteuer.) Die Schulungstermine werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl festgelegt und finden i.d.R. freitags in unserem Hause statt. Bei Anmeldung bitte Vor- und Zuname sowie Geburtsort und Datum angeben.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmergebühr ab 01.04.26 auf 165,00 € netto / Person angehoben wird.
Terminanfrage / Anmeldungen:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Fahrerschulung in Ihrem Unternehen durchzuführen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Ein Schulungsraum sollte ebenso Verfügung stehen wie die Möglichkeit, ein Lehrvideo zu zeigen.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 7 der UVV 48 (VBG 36) darf der Unternehmer Staplerfahrer nur dann einsetzen, wenn diese ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben, und wenn er sie schriftlich, z.B. durch Fahrausweis, beauftragt hat.
Aktuelle Termine:
TERMINE 2026 - Anmeldung bitte per E-Mail an: aufderheide@frenz-gt.de (nicht über das Drop-Down Menü)- 12.12.25 Jährliche Unterweisung Stapler
16.01.26 - Neuausbildung Frontstapler
23.01.26 - Neuausbildung Schubmaststapler
06.02.26 - Neuausbildung Frontstapler
20.03.26 - Neuausbildung Frontstapler
17.04.26 - Neuausbildung Schubmaststapler
12.06.26 - Neuausbildung Hubarbeitsbühne
Für den Schubmaststapler ist eine Zusatzqualifikation nach DGUV Grundsatz 308-001 notwendig. D.h., ein Staplerschein für Frontstapler muss vorhanden sein.
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